UNSERE AGB

  1. Allgemeines
    1. Alle Aufträge werden gemäß den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
    2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen, einschließlich solcher, die durch Dritte erbracht werden.
    3. Die Verwendung von Subunternehmern und Leihpersonal bedarf keiner Zustimmung seitens des Auftraggebers.
    4. Ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung für den vorliegenden Vertrag. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir die Lieferung der Waren ausführen, ohne diesen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden AGB treten ausschließlich dann zurück, wenn individuell entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
    5. Besteller, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung seitens ihres Auftraggebers bei uns eingegangen ist.
    6. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die fertigen Arbeiten zu Werbezwecken auf unserer Website (werbetechnik-kleiner.de) abgebildet werden dürfen. Zudem gestattet der Auftraggeber, die Arbeiten als Referenz auch in gedruckter Form Kunden vorzeigen zu dürfen.

 

  1. Angebote
    1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
    2. Angebote behalten ihre Gültigkeit 4 Tage nach Ausstellung, falls nicht vorher ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.
    3. Sollte sich der Einkaufspreis/Marktpreis für benötigte Materialien der im Angebot aufgeführten Produkte und/oder Leistungen zum Zeitpunkt des Einbaus gegenüber dem Zeitpunkt der Angebotserstellung um mehr als fünf Prozent nachweislich erhöht haben, ändert sich der Einheitspreis entsprechend der Gewichtung des Materialanteils in den betreffenden Positionen.
    4. Nach Erteilung einer Bestellung bleibt die Gültigkeit des Vertrages unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte bestehen. Die Beschaffung der erforderlichen Genehmigung obliegt dem Besteller. Sämtliche damit verbundenen Kosten und Gebühren trägt der Auftraggeber.
    5. Angebote können abweichen, wenn der Produktionsaufwand sowie Montagen vor Ort sich aufwändiger gestalten als vorgesehen. Sollte dies der Fall sein, so erfolgt eine Nachkalkulation auf Basis des aktuell gültigen Stundensatzes.

 

  1. Schriftform
    1. Wir akzeptieren Aufträge grundsätzlich nur in schriftlicher Form. Mündliche oder telefonische Aufträge sind unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. Falls dies aufgrund des speziellen Kundenwunsches oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht geschieht, trägt der Kunde sämtliche durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufenen Folgen aufgrund von Übermittlungsfehlern.

 

  1. Datenlieferung, -sicherheit und Rechtsabsicherung
    1. Wir übernehmen keine Haftung für Mängel, die auf Datenübertragungsfehler zurückzuführen sind.
    2. Wir geben keine Garantie für dauerhafte Integrität Ihrer Dateien. Senden Sie uns nur Kopien Ihrer Originaldateien. Sollte es zu Datenverlust unsererseits kommen, so sind wir von jeglicher Haftung für verlorene Daten ausgeschlossen.
    3. Fehldrucke, die aufgrund nicht korrekter oder unvollständiger Daten seitens des Auftraggebers verursacht werden, werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Der Kunde wird über Fehler und absehbare Probleme informiert, sofern sie vor der Ausgabe erkannt werden. Eventuell erforderliche Korrekturen werden auf Wunsch und soweit möglich vom Auftragnehmer durchgeführt, wobei der jeweils gültige Stundensatz in Rechnung gestellt wird.
    4. Der Auftraggeber versichert, im Besitz der Rechte zur Nutzung der für die Ausdrucke verwendeten Originalschriften sowie der eingebundenen Bildvorlagen zu sein.

 

  1. Lieferung und Termine
    1. Die von uns angegebenen Liefertermine sind grundsätzlich nicht als Fixtermine zu verstehen. Die in schriftlichen Bestellungen durch Kunden genannten Fixtermine sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Andernfalls sind die von uns genannten Fertigstellungstermine unverbindlich. Dies gilt insbesondere bei witterungsbedingten Außenaufträgen. Im Falle nachträglicher Vereinbarungen von Vertragsänderungen ist gleichzeitig ein neuer Liefer- und Leistungstermin oder eine neue Liefer- und Leistungsfrist zu vereinbaren.
    2. Leistungsstörungen, die auf Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen beruhen, sind von uns dem Kunden gegenüber nicht zu vertreten, unabhängig von den Gründen dieser Schwierigkeiten. Insbesondere erwachsen dem Kunden daraus keinerlei Ansprüche gegen uns.
    3. Außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände wie höhere Gewalt, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen und ähnliche Ereignisse, selbst wenn sie beim Vorlieferanten auftreten, führen zu einer Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. Sollte durch diese Umstände die Lieferung und/oder Leistung unmöglich oder unzumutbar werden, sind wir von der Liefer- und Leistungsverpflichtung befreit. Eine Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist oder eine Befreiung von der Liefer- und/oder Leistungsverpflichtung begründet keinen Schadensersatzanspruch seitens des Kunden. Wir verpflichten uns dazu, den Kunden umgehend über auftretende Verzögerungen zu informieren.

 

  1. Lagerung
    1. Sollte es aufgrund kundenseitiger Verzögerung(en) zu längerer Lagerdauer fertig produzierter Folien kommen, die die Lagerfähigkeit dieser übersteigen und somit nicht mehr zu verarbeiten sind, so stellen wir diese mitsamt den Fertigungskosten in voller Höhe in Rechnung.
    2. Produkte jeglicher Art, die wir gemäß Kundenauftrag hergestellt haben und nicht mehr benötigt werden, werden von uns vernichtet. Vor diesem Schritt werden wir den Kunden benachrichtigen und darauf hinweisen, dass die Waren vernichtet werden, falls er sie nicht abholt oder für ihn kostenpflichtig von uns an ihn versenden lässt.

 

  1. Zahlung
    1. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    2. Wir behalten uns vor, in besonderen Fällen angemessene Anzahlungen zu verlangen.
    3. Abzüge jeglicher Art sind ausgeschlossen, falls nicht vorher ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.
    4. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher ausstehender Rechnungsbeträge, einschließlich der Verzugszinsen, besteht keine Verpflichtung unsererseits zur Fortsetzung von Lieferungen im Rahmen eines laufenden Vertrags.
    5. Wir behalten uns vor, bei Neukunden Vorkasse oder Barzahlung bei Abholung oder der Montage zu verlangen.
    6. Alle Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten, sofern im Angebot oder auf der Rechnung keine abweichenden Angaben gemacht wurden.
    7. Bei vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzug des Kunden werden alle unsere Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Nach einer ergebnislosen Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der ausstehende Betrag ist mit einem Zinssatz von 9% (5% bei Verbrauchern) über dem Basiszins zu verzinsen. Alle Mahn- und Inkassokosten sind vom Kunden zu tragen und wir behalten uns das Recht vor, einen weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen. Alle noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen erfolgen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung. Sämtliche noch ausstehenden Forderungen werden sofort fällig.

 

  1. Eigentumsvorbehalt
    1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
    2. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vor.

 

  1. Gewährleistung
    1. Im Falle berechtigter Beanstandungen behalten wir uns das Recht vor, innerhalb angemessener Frist nach unserer Wahl Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Sollte sowohl die Neuherstellung als auch die Nachbesserung erfolglos sein, steht dem Kunden das Recht zu, die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen oder eine Herabsetzung der Vergütung zu fordern.
    2. Sofern die Ware nicht über die zugesicherten Eigenschaften verfügt oder der Kunde aufgrund eines Mangels einen Schaden erleidet, der durch uns oder unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, steht es dem Kunden frei, hierfür Schadenersatz zu fordern. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern sie nicht durch eine Versicherung abgedeckt ist oder wir von unseren Zulieferfirmen entsprechenden Ersatz erhalten.
    3. Farbstoffe, die in unseren Ausgangsmaterialien Verwendung finden, unterliegen, wie andere Farbstoffe auch, einer natürlichen Veränderung im Laufe der Zeit. Für derartige Farbstoffveränderungen besteht keinerlei Verpflichtung zur Ersatzleistung.

 

  1. Haftung
    1. Es obliegt dem Kunden, unsere Erzeugnisse vor der Weiterverarbeitung auf Richtigkeit zu prüfen, da wir keine Haftung für eventuelle Folgeschäden übernehmen.
    2. Für Schäden, die dem Kunden durch unerlaubte Handlungen entstehen, sowie für Schäden, die auf ein Verschulden bei Vertragsschluss oder auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten zurückzuführen sind, haften wir ausschließlich auf Geldersatz. Diese Haftung besteht nur dann, wenn uns oder unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
    3. Eine Ersetzung für Mängel, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
    4. Sofern eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein sollte oder wird, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

 

  1. Sonstige Bestimmungen
    1. Alle unsere Verträge unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
    2. Jede von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.